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   BSG, 26.03.1980 - 3 RK 32/79   

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https://dejure.org/1980,3643
BSG, 26.03.1980 - 3 RK 32/79 (https://dejure.org/1980,3643)
BSG, Entscheidung vom 26.03.1980 - 3 RK 32/79 (https://dejure.org/1980,3643)
BSG, Entscheidung vom 26. März 1980 - 3 RK 32/79 (https://dejure.org/1980,3643)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erstattung der Kosten für die Mitaufnahme einer Begleitperson bei der stationären Behandlung eines Kindes ohne medizinische Indikation - Vereinbarung der Mitaufnahme einer Mutter als Begleitpersonal während der stationären Behandlung des Kindes als Wahlleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 50, 72
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 19.12.1978 - 3 RK 34/78
    Auszug aus BSG, 26.03.1980 - 3 RK 32/79
    Sollte er nicht dazu gehören, dann stünde ihm schon aus diesem Grund der geltend gemachte Kostenerstattungsanspruch nicht zu, denn das System der gesetzlichen Krankenversicherung wird nicht vom Kostenerstattungssondern vom Sachleistungsprinzip geprägt (vgl. ua BSGE 42, 117, 119 = SozR 2200 § 184 RVO Nr. 4; BSGE 44, 41, 42 = SozB 2200 § 508 RVO Nr. 2, BSG in SozR 2200 § 184 RVO Nr. 13 sowie Urteile des Senats vom 19. Dezember 1978 - 3 RK 34/78 - KVRS 2020/4 - und vom 11. Oktober 1979 - 3 RK 72/78 -).

    Derjenige aber, der - wie hier der Kläger - einem Arzt oder einem Krankenhaus einen privaten Auftrag erteilt, hat grundsätzlich auch die aufgrund dieses Auftrages entstehenden Kosten zu tragen; ein Kostenerstattungsanspruch gegen die Krankenkasse steht ihm nicht zu (vgl BSG in SozR 2200 § 184 RVO Nr. 13 sowie Urteil des Senats vom 19. Dezember 1978 - 3 RK 34/78 - a.a.O.).

  • BSG, 23.03.1972 - 5 RJ 63/70

    Pflicht zur Schadensverhütung - Vollständige Auskunftspflicht -

    Auszug aus BSG, 26.03.1980 - 3 RK 32/79
    Ein Folgenbeseitigungsanspruch setzt ua ein rechtswidriges Verwaltungshandeln voraus (BSGE 34, 124, 126; siehe auch BSGE 41, 126, 127 sowie 260, 261, BVerwGE 38, 336, 346).
  • BSG, 18.12.1975 - 12 RJ 88/75

    Sozialgerichtsbarkeit - Rechtsweg - Naturalrestitution -

    Auszug aus BSG, 26.03.1980 - 3 RK 32/79
    Ein Folgenbeseitigungsanspruch setzt ua ein rechtswidriges Verwaltungshandeln voraus (BSGE 34, 124, 126; siehe auch BSGE 41, 126, 127 sowie 260, 261, BVerwGE 38, 336, 346).
  • BVerwG, 12.10.1971 - VI C 99.67

    Rechtswidrigkeit einer internen Behördenauskunft wegen Verstoßes gegen den in §

    Auszug aus BSG, 26.03.1980 - 3 RK 32/79
    Ein Folgenbeseitigungsanspruch setzt ua ein rechtswidriges Verwaltungshandeln voraus (BSGE 34, 124, 126; siehe auch BSGE 41, 126, 127 sowie 260, 261, BVerwGE 38, 336, 346).
  • BSG, 12.12.1972 - 3 RK 47/70

    Verpflichtung zur Zahlung von Hausgeld durch Allgemeine Ortskrankenkasse oder

    Auszug aus BSG, 26.03.1980 - 3 RK 32/79
    War dagegen die Hitaufnahme der Kindesmutter in die Kinderklinik medizinisch nicht notwendig, dann wurden die durch sie verursachten Kosten weder mit der Zahlung des allgemeinen Pflegesatzes abgegolten, noch hatte die Beklagte diese Kosten zu tragen; denn nach § 184 Abs. 1 Satz 2 iVm § 182 Abs. 2 RVO darf die Krankenhauspflege das Maß des Notwendigen nicht überschreiten (vgl zu alledem BSG in SozR Nr. 15 zu § 184, BSGE 28, 253 = SozR Nr. 33 zu § 182 RVO; 35, 102 = SozR Nr. 54 zu § 182 RVO).
  • BSG, 16.07.1974 - 1 RA 183/73

    Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch - Wertersatz - Rentenversicherung -

    Auszug aus BSG, 26.03.1980 - 3 RK 32/79
    Er ist jedoch nur gegeben, wenn im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnisses Leistungen ohne Rechtsgrund erbracht oder sonstige rechtsgrundlose unmittelbare Vermögensverschiebungen vorgenommen worden sind (BSGE 38, 46, 47).
  • BSG, 01.06.1977 - 3 RK 41/75

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BSG, 26.03.1980 - 3 RK 32/79
    Sollte er nicht dazu gehören, dann stünde ihm schon aus diesem Grund der geltend gemachte Kostenerstattungsanspruch nicht zu, denn das System der gesetzlichen Krankenversicherung wird nicht vom Kostenerstattungssondern vom Sachleistungsprinzip geprägt (vgl. ua BSGE 42, 117, 119 = SozR 2200 § 184 RVO Nr. 4; BSGE 44, 41, 42 = SozB 2200 § 508 RVO Nr. 2, BSG in SozR 2200 § 184 RVO Nr. 13 sowie Urteile des Senats vom 19. Dezember 1978 - 3 RK 34/78 - KVRS 2020/4 - und vom 11. Oktober 1979 - 3 RK 72/78 -).
  • BSG, 11.10.1979 - 3 RK 72/78
    Auszug aus BSG, 26.03.1980 - 3 RK 32/79
    Sollte er nicht dazu gehören, dann stünde ihm schon aus diesem Grund der geltend gemachte Kostenerstattungsanspruch nicht zu, denn das System der gesetzlichen Krankenversicherung wird nicht vom Kostenerstattungssondern vom Sachleistungsprinzip geprägt (vgl. ua BSGE 42, 117, 119 = SozR 2200 § 184 RVO Nr. 4; BSGE 44, 41, 42 = SozB 2200 § 508 RVO Nr. 2, BSG in SozR 2200 § 184 RVO Nr. 13 sowie Urteile des Senats vom 19. Dezember 1978 - 3 RK 34/78 - KVRS 2020/4 - und vom 11. Oktober 1979 - 3 RK 72/78 -).
  • BSG, 15.10.1968 - 3 RK 25/66

    Anspruch auf Kostenerstattung gegen die Krankenversicherung für eine

    Auszug aus BSG, 26.03.1980 - 3 RK 32/79
    War dagegen die Hitaufnahme der Kindesmutter in die Kinderklinik medizinisch nicht notwendig, dann wurden die durch sie verursachten Kosten weder mit der Zahlung des allgemeinen Pflegesatzes abgegolten, noch hatte die Beklagte diese Kosten zu tragen; denn nach § 184 Abs. 1 Satz 2 iVm § 182 Abs. 2 RVO darf die Krankenhauspflege das Maß des Notwendigen nicht überschreiten (vgl zu alledem BSG in SozR Nr. 15 zu § 184, BSGE 28, 253 = SozR Nr. 33 zu § 182 RVO; 35, 102 = SozR Nr. 54 zu § 182 RVO).
  • BSG, 23.11.1995 - 1 RK 11/95

    Anspruch auf Haushaltshilfe

    Diese Voraussetzung ist bei der aus medizinischen Gründen notwendigen Mitaufnahme des Versicherten als Begleitperson eines ebenfalls versicherten Dritten (vgl dazu § 11 Abs. 3 SGB V; s auch BSGE 50, 72 f = SozR 2200 § 184 Nr. 16 S 28 f) nicht erfüllt.
  • BSG, 26.03.1980 - 3 RK 62/79

    Erstattung der Kosten für eine selbstbeschaffte Haushaltshilfe; Weiterführung des

    Das entspricht dem System der gesetzlichen Krankenversicherung, das nicht vom Kostenerstattungs-, sondern vom Sachleistungsprinzip geprägt wird (vgl. u.a. BSGE 42, 117, 119 = SozR 2200 § 184 RVO Nr. 4; BSGE 44, 41, 42 = SozR 2200 § 508 RVO Nr. 2 sowie Urteile des Senats vom 19. Dezember 1978 - 3 RK 34/78 -KVRS 2020/4-, vom 24. April 1978 - 3 RK 32/79 -SozR 2200 § 184 RVO Nr. 13- und vom 11. Oktober 1979- 3 RK 72/78).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2018 - L 1 KR 339/17

    Krankenversicherung

    Es fehlt schon tatbestandlich an einer nicht rechtzeitigen Erbringung der Leistung (vgl. zum Ganzen LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 19.12.2000 - L 5 KR 5/00 -, juris Rn. 19 ff; Urt. v. 29.01.2002 - L 5 KR 97/01 -, juris Rn. 16 ff.; siehe hierzu auch bereits BSG, Urt. v. 26.03.1980 - 3 RK 32/79 -, juris Rn. 10).
  • BSG, 03.07.1991 - 9b RAr 10/90

    Anspruch auf Haushaltshilfe

    Für die Krankenversicherung (§ 185b Abs. 2 RVO/§ 38 SGB V), die Unfallversicherung (§ 569a Nr. 4 RVO) und die Rentenversicherung (§ 1237b Abs. 1 Nr. 5 RVO) ist ebenso wie für das Versorgungsrecht (§ 11 Abs. 4, § 26 Abs. 3 Nr. 4 und § 18 Abs. 1 BVG) schon nach dem Gesetzeswortlaut völlig unbestritten, daß sich der Anspruch auf Haushaltshilfe auf eine Ersatzkraft richtet, es sich also um eine "Sachleistung" handelt; unter den Voraussetzungen des § 185b Abs. 2 RVO, also wenn der Sachleistungsanspruch nicht erfüllt werden kann oder Grund dazu besteht, von der Erfüllung abzusehen, wandelt sich der Anspruch in einen solchen auf Erstattung der Kosten für eine selbstbeschaffte Ersatzkraft in angemessener Höhe um (vgl zur selbst beschafften Krankenpflegeperson des § 185 RVO idF vom 27. Juni 1977 - BGBl I 1069 - BSGE 50, 72, 74 = SozR 2200 § 185 Nr. 4).
  • LSG Bayern, 29.03.2006 - L 4 KR 336/05

    Revisionsrechtliche Bedeutung der Frage einer Kostenerstattung für eine

    Bereits z.B. mit Urteil vom 26.03.1980 (BSGE 50, 72) hat das Bundessozialgericht bezüglich der Erstattung von Wahlleistungen entschieden, dass derjenige, der einem Arzt oder einem Krankenhaus einen privaten Auftrag erteilt, grundsätzlich auch die aufgrund dieses Auftrages entstehenden Kosten zu tragen hat.
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